Finanzmarktkrise & volatile Börsen – die Volksbank ist gerade JETZT ein starker und verlässlicher Partner für Sie!
Volksbanken verstehen sich als Kundenpartner. Daher haben Sie als Volksbank-Kunde besonders in Zeiten stark schwankender Börsenkurse (hohe Volatilität) ein Anrecht auf umfassende Informationen.
Der Volksbanken Verbund zählt seit Jahrzehnten zu den kapital- und ertragsstärksten Bankengruppen in Österreich. Auch das aktuelle Geschäftsjahr läuft bisher erfolgreich und so werden wir uns im Jahr 2008 trotz des schwierigen Marktumfeldes zufriedenstellend behaupten können.
Die Sensibilität der Kunden im Zusammenhang der internationalen Finanzkrise wird zu Recht immer größer. Bei vielen Österreichern spielen Sicherheits- und Qualitätsdenken traditionell eine wichtige Rolle, so auch bei der Wahl der Hausbank. Gerade in Zeiten turbulenter Kapitalmärkte gewinnt die Wahl eines verlässlichen, stabilen Partners bei Anlage-Produkten zusätzlich an Bedeutung.
Fragen zu Ihrer Geldanlage
Wenn Sie persönliche Fragen zur Entwicklung Ihrer Geldanlage, Ihres Wertpapier-Depots, Ihrer Fremdwährungs-Finanzierung oder zu einem unserer Produkte haben, bitten wir Sie, Ihre(n) persönliche(n) Betreuer(in) zu kontaktieren.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf alle Fragen, die österreichische Bankkunden derzeit am meisten bewegen.
Wie sicher sind meine Spareinlagen bei der Volksbank?
Sparbücher, Girokonten und Festgelder gelten auch in Krisenzeiten als sicher. In Österreich muss jedes Kreditinstitut, welches die Berechtigung zur Entgegennahme gesicherter Einlagen hat, einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören.
Gesicherte Einlagen sind u. a. Guthaben auf Konten oder Sparbüchern. Eine Höchstgrenze der gesicherten Einlagen gibt es nicht. Tritt ein Einlagensicherungsfall z. B. durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsinstitutes ein, veranlasst die Einlagensicherung alle nötigen Schritte um gegebenen Falls eine rasche Auszahlung des gesamten gesicherten Guthabens an die Einleger zu ermöglichen.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung verfügt der Volksbanken-Sektor außerdem noch über einen Gemeinschaftsfonds. Sinn dieses Fonds ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Volksbanken zu beheben, deren Funktionsfähigkeit zu erhalten und die Interessen ihrer Kunden zu schützen. Die 64 Volksbank und das Spitzeninstitut Volksbank AG sichern sich gegenseitig seit über 70 Jahren und bieten maximale Sicherheit für die Spareinlagen. Deshalb ist noch nie ein Sparer einer Volksbank zu Schaden gekommen.
Information über Einlagensicherung - Anlegerentschädigung
Der Volksbankenverbund verfügt über einen Gemeinschaftsfonds: Sinn dieses Fonds ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Volksbanken zu beheben, deren Funktionsfähigkeit zu erhalten und die Interessen ihrer Kunden zu schützen. Deshalb ist noch nie ein Sparer zu Schaden gekommen.
Darüber hinaus ist jedes österreichische Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören, die im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung wirksam wird.
Alle österreichischen Volksbanken gehören der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg. Gen. m.b.H. in, 1013 Wien, Löwelstraße 14, als Sicherungseinrichtung an.
Einlagensicherung bei natürlichen Personen
Spareinlagen und Guthaben auf sonstigen Konten sind durch die Sicherungseinrichtung und die Republik Österreich unbeschränkt, ab 1.1.2010 bis zu einem Betrag von EUR 100.000,-- gesichert.
Einlagensicherung bei kleinen und mittleren Unternehmungen
Spareinlagen und Guthaben auf sonstigen Konten sind durch die Sicherungseinrichtung bis zu einem Betrag von EUR 50.000,--, wobei die Leistungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % der gesicherten Forderungen begrenzt ist, gesichert. Kleine und mittlere Unternehmungen sind solche, die gemäß § 221 Abs 1 UGB höchstens eines der folgenden Kriterien überschreiten:
1. 4,84 Millionen Euro Bilanzsumme;
2. 9,68 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
3. im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.
Einlagensicherung bei allen anderen Einlegern
Pro Einleger sind die Einlagen bis zu einem Betrag von je EUR 20.000,-- geschützt. Für Forderungen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, ist die Leistungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % der gesicherten Forderungen begrenzt.
Anlegerentschädigung
Pro Anleger sind die Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen (Rückzahlung von Geldern oder Rückgabe von Wertpapieren) bis zu einem Betrag von je EUR 20.000,-- geschützt. Für Forderungen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, ist die Leistungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % der gesicherten Forderungen begrenzt. Die Entschädigung für den Verlust von Wertpapieren kommt dann zum Tragen, wenn - im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung - zusätzlich das Vermögen des Anlegers durch rechtswidrige Handlungen verkürzt wurde, sodass das Kreditinstitut nicht in der Lage ist, dem Anleger sein Vermögen rückzuerstatten.
Zusätzliche Informationen
Im übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 93ff Bankwesengesetz über die Einlagensicherung (inklusive der gemäß § 93 Abs 5 BWG bestehenden Ausnahmen), die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.